| Veranstaltung: | Landesparteitag |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | Anträge |
| Antragsteller*in: | Grüne Jugend Schleswig-Holstein & LAG Gesundheit (dort beschlossen am: 22.09.2019) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 22.09.2019, 11:18 |
B 5 & G 2 NEU: Schulobst jeden Tag & Trinkwasserspender für Schleswig-Holsteins Schulen
Antragstext
Schulobst jeden Tag & Trinkwasserspender für Schleswig-Holsteins Schulen
Schleswig-Holstein nimmt am Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch der
Europäischen Union teil. Dadurch bekommt eine bestimmte Anzahl Grund-und
Förderschulen zweimal in der Woche Obst, Gemüse und Milch, doch das reicht
einfach nicht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass alle Grund-
und Förderschulen jeden Schultag Obst, Gemüseund pflanzliche Milch
erhalten,damit eine Grundlage zum effektiven Lernen geschaffen wird.
Eine weitere Grundlage für das Lernen an allen allgemeinbildenenden Schulen in
Schleswig-Holstein ist eine eine flächendeckende Versorgung mit
Trinkwasserbrunnen/spendern. Das Land möge finanzielle Mittel bereitstellen.
Diese sollen Kommunen für die Einrichtung von Trinkwasserspendern oder-brunnen
zur kostenlosen Trinkwasserversorgung der Kinder erhalten.
Begründung
Zu Schulobst erfolgt mündlich.
Ernährungsbedingte Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2 und Adipositas weisen eine steigende Prävalenz auf. Auch Kinder und Jugendliche sind zunehmend von diesen Erkrankungen betroffen. Gründe hierfür sind eine Fehlernährung sowie mangelnde Bewegung. Laut deutscher Gesellschaft für Ernährung sollte die aufgenommene Zuckermenge pro Tag bei einem Schulkind 40g nicht überschreiten. Insbesondere der Verzehr von gesüßten Getränken wie Limonaden oder Eistees führt jedoch zu deutlich höheren Mengen und trägt somit zu einer vermehrten Kalorienaufnahme bei.
Neben einigen Leuchtturmprojekten in Schleswig-Holstein in denen eine Einrichtung von Trinkwasserspendern und - brunnen bereits realisiert werden konnte, ist ein flächendeckendes Angebot bisher nicht in Sicht. Hierbei dürfen die Kommunen nicht alleingelassen werden. Die zusätzlichen Kosten für Beschaffung und Wartung müssen vom Land Schleswig-Holstein mit getragen werden um diese wichtige Präventionsmaßnahme realisieren zu können.
Durch die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser soll:
Das Trinken von Wasser gefördert werden
Der Verzehr von zuckerhaltigen Getränken reduziert werden
Der Verbrauch von Verpackungsmaterialien wie z.B. PET-Flaschen reduziert werden
Das Gewicht von Schultaschen durch das Befüllen von Trinkflaschen vor Ort reduziert werden
Mittelfristig das Risiko von ernährungsbedingten Erkrankungen bei Kindern gesenkt werden
Unterstützer*innen
- Sven Gebhardt (KV Flensburg)
Zustimmung
- Iris Westenfelder
- Vera Tellissi
Änderungsanträge
- B 5 & G 2 NEU.1 (Josefine Möller (KV Steinburg), Eingereicht)
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